DEUTSCHER FRIEDHOF:
RUHESTÄTTE UNSERER AHNEN
WILLKOMMEN am Ort wo die Überreste der ersten Deutschen Einwanderer und Pioniere ruhen, welche ihre Kultur, ihren Unternehmungsgeist, ihre Sprache und Gewohnheiten unsere Region vererbt haben. Ein Beweis dafür ist unser "Cuartel Aleman", ein historischer Platz, mit einer einzigartigen Umgebung, sein Park und seiner Natur, welche zur innerer Sammlung und Betrachtung einlädt.
Die Gründung des "Cuartel Alemán" auf dem Friedhof Nr.3 in Playa Ancha, Valparaíso ist ein Werk der weisen Voraussicht der Mitglieder der "Freimaurerloge Lessing" in Valparaiso im Jahr 1916.
Nach dreiundzwanzig Jahren, am 20 Oktober 1939, gründeten diese zwecks Verwaltung des Friedhofes die Körperschaft Club Social Lessing für uneigennützige Zwecke, welche am 25. Januar 1940 ihre rechtliche Bestätigung Nr.333 erhielt.
Wie bei vielen beinahe hundertjährigen Institutionen gab es ein auf und ab, aber stoisch wurden sie alle überstanden, bis endlich im Jahre 2012 erreicht wurde, dass, auf Grund der historischen Rechte, mit der Stadtverwaltung von Valparaiso ein Abkommens Vertrag abgeschlossen wurde. Dieses Ereignis motivierte ein digitalisiertes historisches Verzeichnis der Gräber und Verstorbenen einzurichten. Es ist wichtig, auch darauf hinzuweisen dass wir eine zukünftige Erweiterung planen, um den Park zu vergrössern, mehr Grabstätten zu schaffen und ein Kolumbarium (Urnenhein) zu errichten. Wir denken dabei besonders an Auswärtige, welche die Überreste ihrer Verbliebenen gerne hier bestatten wollen.
C.S.Lessing
VERWALTUNG DES DEUTSCHEN FRIEDHOFES
FRIEDHOF NR.3 – PLAYA ANCHA – VALPARAÍSO
Seit Oktober 1916 wird der ummauerte Teil Hof Nr.6 und Nr.7 des Friedhofes Nr. 3 in Playa Ancha – auch als "Cuartel Aleman" bekannt – von der privaten Körperschaft "Club Social Lessing" mit uneigennützigem Zweck verwaltet, überwacht und gewartet.
Im April 2012 hat C.S.Lessing die durch Gebrauch seit 1916 entstandenen Rechte legalisiert, indem sie mit der Stadtverwaltung Valparaíso, Abteilung Soziale Entwicklung, einen Vertrag unterzeichnete, der die Verwaltung und die dadurch entstandenen Rechte bestätigt.
Die Körperschaft mit Sitz in der Wagnerstr. 179 Valparaíso verwendet als Stiftung, die für die Verwaltung des Friedhofes erhaltenen Beträge für die Wartung des Hofes, Wege, Park, Mauern, Kosten von Wasser und Licht, Müllabfuhr und Arbeiten zur Verbesserung des Platzes.
Es ist allgemein bekannt dass der "Cuartel Alemán" vorzugsweise für Mitglieder der Gemeinschaft deutscher Abstammung bestimmt ist.
Die Besitzer der Gräber und ihre Familien haben das Recht, bis zur dritten Generation der direkten Nachkommen dort begraben zu werden. In diesem Sinne sind auch die Ehegatten/Ehegattin mit inbegriffen, da sie gesetzmäßig zu dieser Reihe der Nachkommenschaft gehören. Diese Ordnung steht im Einklang mit den in der Republik Chile für die Friedhöfe bestehenden Bestimmungen.
Zurzeit vervollständigen wir das historische Register mittels der Digitalisierung der Informationen sämtlicher Gräber des Hofes Es fehlen aber Daten über die Angehörigen und Nachkommen der Verstorbenen. Deshalb bitten wir Sie an dieser Stelle, uns Ihre Adressen, E Mails und Telefonnummern mitzuteilen, um diese recht schwierige Arbeit zu bewältigen.
INSTRUKTIV
Wenn ein Mitglied unserer Gemeinschaft stirbt, dessen Verwandte die sterblichen Überreste im Deutschen Friedhof begraben möchten, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
1) Wenden Sie sich telefonisch an die Friedhofsverwaltung (Büros am Haupteingang). +59 32 228 11 03/4, legen Sie die entsprechende Sterbeurkunde vor und fordern Sie die Eröffnung der entsprechenden Grabstätte an.
2) Beantragen Sie die entsprechende Autorisierung der "Entleiher" (C.S. Lessing) unter der Telefonnummer +56 9 982 58254 (Erwin Grune)
In Bezug auf Arbeiten und Landerwerb ist es zweckmässig anzugeben, dass im Deutschen Friedhof alle Gräber vom Standardtyp sind, niedrig und eine einheitliche Sicht bilden. Die Erwerber verpflichten sich, die Verzierungslinie beizubehalten und bauen keine nach oben ragenden Mausoleen, Gewölbe oder ähnliche Objekte. Jegliche Arbeiten die ausgeführt werden wollen, müssen dem C.S. Lessing zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Hinterbliebenen verpflichten sich durch die erworbene Verpflichtung der Deutschen Kollektivität, die Gräber optisch und dekorativ unter akzeptablen Bedingungen zu halten, wie auch die benachbarten Gräber und die vom Entleiher ausgeführten Arbeiten die zum Wohle des Geländes zu berücksichtigen. Auf den Gräbern dürfen keine Bäume, Palmen oder ähnliches gepflanzt werden.